Damit die Feuerwehren bei ihren Einsätzen bei Unglücksfällen und Hilfeleistungen schnelle und wirksame Hilfe leisten können, stehen ihnen als unentbehrliches Hilfsmittel Fahrzeuge zur Verfügung, mit denen sie zu den jeweiligen Einsatzorten ausrücken können. Niemand kann sich eine Feuerwehr vorstellen, die ohne Fahrzeuge ihre Aufgaben erfüllen soll. Eine Feuerwehr ist auch nur dann angemessen ausgerüstet und einsatzbereit, wenn ihr die hierzu nach dem Bayerischen Feuerwehrgesetz im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit verpflichtete Gemeinde das erforderliche Gerät zur Verfügung stellt. Zu dieser Ausrüstung, die vorhanden sein muss, gehören stets auch Feuerwehrfahrzeuge, die für das im Gemeindegebiet vorhandene Gefahrenpotenzial notwendig und zweckmäßig sein müssen.
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